Rechtsprechung
AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters; Verwirkung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Anzeige eines möglichen Verhinderungsgrundes; Tätigkeit als Verwalter von ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
- LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Papierfundstellen
- NZI 2005, 341
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Auszug aus AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
Das in einer solchen Situation bestehende Risiko, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, welcher aufgrund mangelnder Unabhängigkeit im Sinne von § 56 Abs. 1 InsO nicht hätte bestellt werden dürfen, wird dadurch gemindert, dass einerseits die bestellte Person nicht gezwungen ist, das ihr angetragene Amt anzunehmen und andererseits von sich aus auf Umstände hinzuweisen hat, die eine Besorgnis ernsthaft rechtfertigen, dass sie an einer Amtsführung gehindert ist (BGH v. 24.1.1991-IX ZR 250/89 , NJW 1991, 982).Jeder Insolvenzverwalter ist verpflichtet, von sich aus dem Insolvenzgericht rechtzeitig einen Sachverhalt anzuzeigen, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass der Verwalter bei seiner Amtsführung verhindert ist (BGH NJW 1991, 982; AG HamburgNZI 2002, 168).
Richtlinien dafür, wann ein Verwalter zur Anzeige eines möglichen Verhinderungsgrundes verpflichtet ist, sind dabei die gesetzlichen Grundsätze, nach denen auch ein Richter entweder von Amts wegen ausgeschlossen' wäre oder gegen ihn ein Befangenheitsgesuch wegen Interessenkollision erfolgreich gestellt werden könnte (BGH NJW 1991, 982).
Hierüber braucht das Insolvenzgericht den Verwalter nicht zu belehren, da ein Verwalter seine insolvenzrechtlichen Pflichten zu kennen hat, § 276 Abs. 1 BGB (BGH NJW 1991, 982).
- BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02
Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und …
Auszug aus AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
Daher ist der vorläufige Insolvenzverwalter hier aufgrund der damit erfolgten Vorspiegelung einer Eignung im Sinne von § 56 Abs. 1 InsVV von der Festsetzung einer Vergütung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO ausgeschlossen (BGH v. 6.5.2004 - IX ZB 349/02 ; ZInsO 2004, 669 [BGH 06.05.2004 - IX ZB 349/02] = NZI 2004, 440 [BGH 06.05.2004 - IX ZB 349/02] ). - BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02
Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters
Auszug aus AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
, Da es sich bei der Vergütung nach der InsVV grundlegend um eine reine Tätigkeitsvergütung handelt (BGH ZInsO 2003, 791, 792 [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] ; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611 [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ;… Haarmeyer/Wutzke/Förster,2.Aufl., Vor § 1 Rdnr. 27;… 3. Aufl., § 3 Rdnr. 61; Haarmeyer ZInsO 2003, 577 ), ist es nicht gerechtfertigt, einem vorläufigen Insolvenzverwalter, der unmittelbar nach der Beauftragung wieder entlassen wird, eine Vergütung nach der InsVV zukommen zu lassen.
- LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 312/01
Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung anhand …
Auszug aus AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
, Da es sich bei der Vergütung nach der InsVV grundlegend um eine reine Tätigkeitsvergütung handelt (BGH ZInsO 2003, 791, 792 [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] ; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611 [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ;… Haarmeyer/Wutzke/Förster,2.Aufl., Vor § 1 Rdnr. 27;… 3. Aufl., § 3 Rdnr. 61; Haarmeyer ZInsO 2003, 577 ), ist es nicht gerechtfertigt, einem vorläufigen Insolvenzverwalter, der unmittelbar nach der Beauftragung wieder entlassen wird, eine Vergütung nach der InsVV zukommen zu lassen. - AG Potsdam, 30.11.2001 - 35 IN 677/01
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
Wäre dies dem Insolvenzgericht zur Kenntnis gelangt, wäre der vorläufige Insolvenzverwalter sofort seines Amtes enthoben und durch einen anderen geeigneten vorläufigen Insolvenzverwalter zu ersetzen gewesen und ersetzt worden (so bereits AG Potsdam NJW-RR 2002, 1201 [AG Potsdam 30.11.2001 - 35 IN 677/01] = DZWIR 2002, 87 = NZI 2002, 391). - LG Kleve, 29.04.2003 - 4 T 104/03
Zeitpunkt für die Stellung eines Versagungsantrages
Auszug aus AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
, Da es sich bei der Vergütung nach der InsVV grundlegend um eine reine Tätigkeitsvergütung handelt (BGH ZInsO 2003, 791, 792 [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] ; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611 [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ;… Haarmeyer/Wutzke/Förster,2.Aufl., Vor § 1 Rdnr. 27;… 3. Aufl., § 3 Rdnr. 61; Haarmeyer ZInsO 2003, 577 ), ist es nicht gerechtfertigt, einem vorläufigen Insolvenzverwalter, der unmittelbar nach der Beauftragung wieder entlassen wird, eine Vergütung nach der InsVV zukommen zu lassen. - AG Wolfratshausen, 03.08.2000 - N 19/92
Festsetzung der Vergütung und der Auslagen eines Konkursverwalters; …
Auszug aus AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
Zwar wirkt sich die vom vorläufigen Insolvenzverwalter bewirkte Verwirkung des Vergütungsanspruchs nicht auf die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehenden Auslagen nach § 8 InsVV aus (AG Wolfratshausen ZInsO 2000, 517 [AG Wolfratshausen 03.08.2000 - N 19/92] ), doch hat der vorläufige Insolvenzverwalter keine Auslagen geltend gemacht.
- OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 110/03
Zur Frage der Befugnis zur Verwertung von Gegenständen aus einer Insolvenzmasse …
Im Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellte das Amtsgericht P... am 1. Dezember 2001 - 35 IN 686/01 - überraschend nicht den Beklagten zu 1) sondern Rechtsanwalt Dr. W... zum Insolvenzverwalter. - LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Insolvenzverwaltervergütung bei nicht offengelegter Interessenkollision
Auf die sofortige Beschwerde vom 27.04.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichtes Potsdam vom 06.04.2005 (Az.: 35 IN 686/01) aufgehoben.